Warum eine Freizeitanlage auf Eigentumsbasis?
Die Gründe, warum das Konzept der Eigentümer-Gemeinschaften für Wohnungseigentum so erfolgreich praktiziert wird, sind hinlänglich bekannt:
- Kapitalverteilung auf mehrere Personen
- Sicherung des Kapitals durch Eigentumseintrag ins Grundbuch
- Stabilisierte Vermögensbildung durch Kauf von Grund und Boden durch gute Verzinsung des eingesetzten Kapitals
Diese und noch weitere Gründe sprechen ebenfalls dafür, Freizeitanlagen auf Eigentumsbasis zu konzipieren. Die von uns konzipierten Eigentümer-Gemeinschaften für Campingplätze haben bereits im Jahre 1996 am Bodensee zu erheblichen Kostenminderungen geführt. Also ein bereits mehr als 10 Jahre lang bewährtes, erfolgreiches Konzept.
Den Eigentümern werden nur noch die tatsächlichen Betriebskosten in Rechnung gestellt, d.h. ohne den unternehmerisch bedingten Aufschlag. Unternehmerisch bedingte Steuern und Kapitaldienstkosten des Betreibers fallen ebenso weg.
Zudem wird das Bewusstsein zum Sparen beim Miteigentümer stark erhöht und Betriebskosten gesenkt:
Pfleglicher Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum heißt weniger Reparaturen.
Sparsamer Umgang mit Wasser heißt Kosteneinsparung.
Saubere Trennung und Minimierung von Müll heißt weniger Müll = weniger Entsorgungskosten.
Das Benutzen der Sanitäranlagen wie das eigene Bad heißt weniger Reinigungsaufwand = Personalkosteneinsparung.
Durch Erstellung der Jahresabrechnungen aufgrund exakter Treuhand-Buchhaltung, Darstellung der einzelnen Kostenkonten sind Einsparungen auch sofort erkennbar.
Weitere Gründe, die für die Eigentümer-Gemeinschaft sprechen, sind die Sicherheit durch Grundbucheintrag, Wertstabilität durch Kauf von Grund und Boden, freier unbeschränkter Verkauf. Der Kauf eines Stellplatzes ist nicht zeitgebunden, sondern verbleibt in Ihrem Eigentum, solange Sie den Stellplatz nicht verkaufen, verschenken oder vererben.
Durch die professionelle Umsetzung und Verwaltung dieser Konzeption wird erreicht, dass jeder Eigentümer - egal, ob er seinen Stellplatz ständig selbst nutzt, teilweise selbst benutzt und vermietet oder als Kapitalanlage erworben hat - eine attraktive Geldanlage für die Zukunft gewinnt.
Kaufen und selber nutzen:
Die Vorteile liegen auf der Hand. Statt Jahr für Jahr Pacht zu zahlen, werden Sie Miteigentümer des Campingplatzes, Kaufvertrag erfolgt beim Notar. Sie werden, wie schon beschrieben, eingetragen im Grundbuch als Miteigentümer und ferner wird das Sondernutzungsrecht des von Ihnen erworbenen Stellplatzes im Grundbuch eingetragen.
Auf den jährlich stattfindenden Eigentümer-Versammlungen können Sie die Geschicke der Gemeinschaft mitbestimmen.
´Kaufen und selber nutzen´ heißt kostengünstige Freizeitgestaltung mit gesichertem Kapitaleinsatz. Sämtliche Betriebskosten werden ausschließlich zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
Kaufen - selber nutzen und teilweise vermieten:
Ihr eigener Stellplatz sichert Ihnen die Nutzung an Wochenenden und in Ihrer Freizeit. Doch Ihr Wohnwagen lädt gerade dazu ein, den Urlaub mit Ihrer Familie in anderen schönen Gebieten zu verbringen. Sobald Sie Ihren Stellplatz „freigeben“, können Sie durch die touristische Vermietung Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen stehen Ihnen zu. Damit können Sie Ihren Urlaubs-Stellplatz bezahlen oder Ihre Betriebskosten erheblich senken.
Sie nutzen Ihren Stellplatz nur in der Vorsaison und vermieten diesen in der Hauptsaison. Damit erzielen Sie eine kostengünstige Vorsaisonnutzung. Die Vermietung können Sie selbst durchführen oder durch die Platzleitung vornehmen lassen. Saisonale Vermietung kann auch durch die Verwaltung erfolgen. Auch diese Einnahmen stehen Ihnen zu und werden an Sie ausgezahlt.
Kaufen als Kapitalanlage:
Schon die ersten von uns konzipierten Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaften haben gezeigt, dass auch der Kauf als „kleine Kapitalanlage“ eine viel versprechende gesicherte Geldanlage darstellt. Die touristische Vermietung ergibt eine interessante Kapitalverzinsung. Auch die saisonale und damit wetterunabhängige Vermietung verspricht ansprechende Renditen.
Die Einnahmen aus der touristischen Vermietung werden vom Platzwart, Platz-Nummern bezogen, direkt auf das Treuhandkonto eingezahlt und auf Ihrem Kostenkonto verbucht, mit Ihnen verrechnet bzw. Ihrem Bankkonto gutgeschrieben.
Bei diesem innovativen und doch schon bewährten Wirtschaftssystem Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaft (CEG) wird das Eigentum des Campingplatzes in eine Bruchteilsgemeinschaft aufgeteilt. Aus den vermessenen Standplätzen ergeben sich Quadratmeterflächen, die in das Verhältnis zur Gesamtnutzfläche gesetzt werden. Zum Beispiel:
Bei einem Stellplatz auf der CEG Christophorus von z.B. 100 m2 Größe beträgt der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum 100/66.249stel am gesamten Grundstück zur Größe von ca. 90.000 m2. Der Stellplatz selbst genießt ein Sondernutzungsrecht und alles andere ist gemeinschaftliches Eigentum, das sind u.a. Gebäude, Sanitärhäuser, Wege, Spielplätze etc.
Um die Verhältnisse der „Miteigentümer“ untereinander zu regeln, gibt es eine Gemeinschaftsordnung. Diese ist ähnlich der Teilungserklärung im Wohnungseigentum. Sie ist das „Grundgesetz“ der Gemeinschaft und erstrangig im Grundbuch eingetragen.
In der Gemeinschaftsordnung sind aber nicht nur die Rechte und Pflichten der Einzelnen beschrieben. überdies wird unter anderem die Verteilung der Einnahmen und Ausgaben der Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaft geregelt.
Die Einnahmen der Eigentümer-Gemeinschaft entstehen aus Vermietung der gemeinschaftlichen Flächen. Sie werden mit zur teilweisen Deckung der Ausgaben der Gemeinschaft und zur Rücklagenbildung verwandt.
Die Ausgaben entstehen durch die allgemeinen Betriebskosten (z.B. Personal, Verwaltung, Versicherung, Wasser, Müllabfuhr, Strom, etc.). Selbstverständlich werden alle verbrauchsbezogenen Kosten auch nur nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet.
Alles andere funktioniert wie beim Wohnungseigentum: Die Eigentümerversammlung regelt die Wahl der Rechnungsprüfer und Beiräte, bestimmt die Akzeptanz des Wirtschaftsplans und der Betriebskostenabrechnung und organisiert den weiteren Ablauf der Gemeinschaft, natürlich unterstützt von einer ordentlichen, zuverlässigen und campingerfahrenen Verwaltung. Wie im Wohnungseigentum stellt die Verwaltung Wirtschaftspläne auf. Am Ende eines jeden Wirtschaftsjahres erfolgt die Betriebskostenabrechnung. Diese wird von den gewählten Rechnungsprüfern der Eigentümer-Gemeinschaft geprüft und auf der Eigentümerversammlung erläutert. überdies hinaus arbeitet die Verwaltung eng mit den ebenfalls gewählten Beiräten der Gemeinschaft zusammen.
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