| Frage: |
Warum eine Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaft? |
| Antwort: |
Nach dem Vorbild von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sind die Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaften nach dem M & P-Konzept für den Dauercamper eine Alternative mit hohem Spareffekt (cirka € 500,00 Einsparung pro Jahr gegenüber einer dauerhaften Anmietung). |
| Frage: |
Kann ich meinen Stellplatz nutzen wie ich will? |
| Antwort: |
Ja! Sie können Ihren Stellplatz selbst nutzen, ihn aber auch selbst vermieten oder über die Verwaltung vermieten lassen. Sie können ihn nur zeitweise nutzen bzw. auch zeitweise vermieten. Alle denkbaren Möglichkeiten stehen dem Eigentümer offen (z. B. Vermieten mit Wohnwagen). Selbstverständlich besuchen auch Ihre Gäste Sie kostenlos. |
| Frage: |
Bin ich am finanziellen Verlust bei Nichtvermietung von Stellplätzen anderer Eigentümer beteiligt? |
| Antwort: |
Nein! Die Auslastung des Stellplatzes eines Eigentümers ist allein seine persönliche Angelegenheit, Betriebskosten für den Stellplatz müssen allerdings auch bei Nichtnutzung gezahlt werden. |
| Frage: |
Ist eine Campingplatz-Eigentümer-Gemeinschaft konkurssicher? |
| Antwort: |
Ja! Sollte ein Miteigentümer privat in Konkurs geraten, so können wir aus Erfahrung sagen, dass die Gläubiger nur Zugriff auf den Stellplatz haben, der sich im Besitz des betroffenen Miteigentümers befindet. Eine Zwangsversteigerung wäre im Verhältnis zum Stellplatzwert zu aufwändig. Bisher wurde in einem solchen Fall die Verwaltung beauftragt, den betroffenen Stellplatz zu vermarkten bzw. ihn zu vermieten, um mit den Mieteinnahmen die Betriebskosten zu decken und den Stellplatz bei nächster Gelegenheit zu verkaufen. |
| Frage: |
Kann ich den Stellplatz jederzeit frei verkaufen? |
| Antwort: |
Ja! Sie können den Stellplatz selbstverständlich jederzeit frei verkaufen. Sie können natürlich auch die Firma M & P mit dem Verkauf und allen dafür erforderlichen Abwicklungen beauftragen. Voraussetzung für den Verkauf ist lediglich ein notarieller Kaufvertrag. Bisher – und das seit 12 Jahren – wurde kein Stellplatz unter dem ursprünglichen Erstkaufpreis wiederverkauft. |